1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Befreiende Strukturen – Daniel Steinhöfer (nachfolgend „Veranstalter“) und den Teilnehmer:innen an Workshops, Seminaren und Programmen (nachfolgend „Teilnehmer:innen“).
2. Vertragsschluss
Die Buchung erfolgt über die Website befreiendestrukturen.de oder per E-Mail. Mit der Buchung geben die Teilnehmer:innen ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt durch Bestätigung per E-Mail zustande.
3. Leistungen
Der Veranstalter erbringt die jeweils in der Workshopbeschreibung genannten Leistungen. Änderungen im Ablauf oder beim Einsatz von Referent:innen bleiben vorbehalten, sofern sie den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.
Meine Online-Workshops werden live über Videokonferenz (in der Regel über Zoom) durchgeführt und können interaktive Elemente in Miro oder vergleichbaren Online-Whiteboards beinhalten. Die Teilnahme setzt eine stabile Internetverbindung sowie eine geeignete technische Ausstattung voraus (z. B. Computer mit Kamera, Mikrofon und aktuellem Browser).
Alle meine Workshops sind reine Live-Formate (synchron über Videokonferenz ohne Aufzeichnung oder vor Ort). Es finden keine verpflichtenden Tests, Prüfungen. Selbstlerneinheiten oder Lernerfolgskontrollen statt. Eine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) ist daher nicht erforderlich.
4. Preise und Zahlung
Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Die Bezahlung erfolgt über die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsmethoden, insbesondere per Rechnung, Stripe (inkl. Apple Pay/Google Pay) oder PayPal.
Bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnung“ ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Tickets, Zugangslinks und Workshop-Materialien werden erst nach vollständigem Zahlungseingang zur Verfügung gestellt.
Gerät der/die Teilnehmer:in in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie etwaige Mahnkosten zu verlangen.
5. Stornierungen, Umbuchungen und Absage
a) Stornierung Einzelworkshops
- Teilnehmer:innen können ihre Anmeldung jederzeit vor Beginn des Workshops stornieren. Die Stornierung bedarf der Textform (z. B. E-Mail an tickets@befreiendestrukturen.de). Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter.
- Im Falle einer Stornierung steht dem Veranstalter eine angemessene Entschädigung zu. Der Veranstalter wählt hierbei anstelle einer konkreten Berechnung eine pauschale Entschädigung (Stornogebühr), die sich wie folgt staffelt:
- Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR.
- 29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr.
- Ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 90 % der Teilnahmegebühr.
- Dem/der Teilnehmer:in bleibt es ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die oben genannte Pauschale.
- Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt von diesen Stornierungsregelungen unberührt. Das bedeutet: Erfolgt die Stornierung innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist (14 Tage nach Vertragsschluss), fallen keine Gebühren an.
b) Umbuchung / Ersatzpersonen Einzelworkshops
Selbstzahlertickets und andere Nicht-Firmentickets
Eine einmalige, kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Termin desselben Workshop-Typs ist nach Verfügbarkeit bis 48h vor dem ursprünglichen Workshop-Beginn möglich. Die Umbuchung bedarf der Textform (E-Mail an tickets@befreiendestrukturen.de).
Für Selbstzahlertickets und alle anderen nicht explizit als Firmenticket ausgewiesenen Ticket-Typen ist eine eventuelle Preisdifferenz zu einem teureren Folgetermin auszugleichen. Die Differenz zu einem günstigeren Workshop-Typ wird nicht erstattet.
Firmentickets
Für Firmentickets gelten folgende erweiterte, flexible Konditionen. Als Firmentickets gelten alle auf der Webseite explizit als solche ausgewiesenen Ticket-Typen (insbesondere „Firmenticket“, „Firmenticket Frühbucher“ und „Firmenbundle“). Bis 48 Stunden vor Workshop-Beginn können Inhaber wählen zwischen:
- einer kostenfreien Umbuchung auf einen anderen Termin desselben Workshop-Typs. Dies schließt den kostenfreien Wechsel von einem Frühbucher-Tarif auf einen nicht-Frühbucher-Tarif mit ein. Eine Umbuchung auf einen anderen, höherpreisigen Workshop-Typ erfordert den Ausgleich der vollen Preisdifferenz. Die Differenz zu einem günstigeren Workshop-Typ wird nicht erstattet.
- oder der kostenfreien Benennung einer Ersatzperson.
Die Umbuchung bedarf der Textform (E-Mail an tickets@befreiendestrukturen.de).
c) Stornierung Bundles
- Teilnehmer:innen können vom Vertrag über ein Workshop-Bundle jederzeit vor Beginn des ersten vereinbarten Termins zurücktreten. Die Stornierung bedarf der Textform (z. B. E-Mail an tickets@befreiendestrukturen.de).
- Im Falle einer Stornierung steht dem Veranstalter eine angemessene Entschädigung zu. Diese wird pauschaliert berechnet:
- Bis 30 Tage vor Beginn des ersten Termins: Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR.
- 29 bis 15 Tage vor Beginn des ersten Termins: 50 % der Gesamtgebühr des Bundles.
- Ab 14 Tagen vor Beginn des ersten Termins oder bei Nichterscheinen: 90 % der Gesamtgebühr des Bundles.
- Dem/der Teilnehmer:in bleibt es ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die oben genannte Pauschale.
- Bereits begonnene Bundles (nach Start des ersten Termins) können nicht mehr ordentlich gekündigt werden; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt von diesen Stornierungsregelungen unberührt. Erfolgt die Stornierung innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist (14 Tage nach Vertragsschluss), fallen keine Gebühren an.
d) Terminwahl und Umbuchungen innerhalb von Bundles
Die einzelnen Termine eines Bundles können von den Teilnehmer:innen frei aus dem aktuellen Workshopangebot gewählt werden. Ein einmal gebuchter Termin kann bis spätestens 48h vor Beginn auf einen anderen Termin desselben Workshop-Typs umgebucht werden.
Die Umbuchung bedarf der Textform (E-Mail an tickets@befreiendestrukturen.de).
Für Firmentickets gelten ergänzend die in Abschnitt b) genannten Sonderregelungen.
e) Absage durch den Veranstalter
Wird ein Workshop aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt) abgesagt, wird die bereits entrichtete Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Alternativ kann ein Ersatztermin angeboten werden, wenn die Teilnehmer:innen damit einverstanden sind.
Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall oder anderer vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
f) Sonderregelung für übernommene Buchungen der Holisticon AG
Für Teilnehmer:innen, die ihre ursprünglich bei der Holisticon AG getätigte Buchung per expliziter Zustimmung (Opt-in) auf den Veranstalter übertragen haben, gilt die Teilnahme als verbindlich.
Da im Rahmen des Übertragungsprozesses eine einmalige, gesonderte Stornierungsmöglichkeit angeboten wurde, ist ein erneutes vertragliches Rücktritts- oder Stornierungsrecht, das zu einer Rückerstattung der Teilnahmegebühr durch den Veranstalter führen würde, ausgeschlossen.
Die Möglichkeit zur Umbuchung auf einen anderen Termin oder zur Benennung einer Ersatzperson gemäß den Abschnitten 5b und 5d dieser AGB bleibt davon unberührt und steht den Teilnehmer:innen weiterhin zur Verfügung.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte an Workshop-Unterlagen
Die den Teilnehmer:innen ausgehändigten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
a) Differenzierung der Inhalte
Die durch den Veranstalter erstellten individuellen Inhalte, Grafiken, Workshop-Konzepte und Skripte unterliegen dem deutschen Urheberrecht des Veranstalters.
Soweit die Unterlagen Inhalte des Frameworks „Liberating Structures“ enthalten, unterliegen diese der Creative Commons Lizenz Attribution-NonCommercial-ShareAlike 3.0 Unported (CC BY-NC-SA 3.0). Diese Inhalte dürfen unter Einhaltung der Lizenzbedingungen (Namensnennung der Urheber, nicht-kommerzielle Nutzung des Materials, Weitergabe unter gleichen Bedingungen) genutzt und geteilt werden.
b) Nutzungsrechte für Teilnehmer
Teilnehmer:innen erhalten ein einfaches Recht, die Unterlagen für ihre eigene persönliche Weiterbildung sowie für die praktische Anwendung der Methoden im eigenen beruflichen Alltag zu nutzen.
Klarstellung: Die Anwendung der erlernten Methoden (z. B. die Moderation von Meetings oder Workshops mit Kunden unter Einsatz von Liberating Structures) ist ausdrücklich erwünscht und vom Nutzungsrecht umfasst.
c) Untersagte Nutzung
Untersagt ist die kommerzielle Verwertung der ausgehändigten Unterlagen selbst. Insbesondere ist es nicht gestattet, das Workshop-Konzept, die Präsentationsfolien oder Skripte des Veranstalters zu vervielfältigen, um diese als eigenes kostenpflichtiges Schulungs- oder Trainingsangebot am Markt anzubieten (Verbot des Produkt-Nachbaus).
Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werde ich rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatz fordern.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8. Verbraucherstreitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern die Teilnehmer:innen Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand Hamburg.
